Französisch

Die 2. Fremdsprache

Französisch ist die 2. Fremdsprache, die nach Englisch in der Gemeinschaftsschule belegt werden kann. Französisch wird ab Klasse 6 unterrichtet, es ist aber nicht verpflichtend. Schüler:innen, denen z.B. das Lernen von Sprachen schwer fällt, können auf den Besuch des Französisch-Unterrichts verzichten.

Wenn Ihr Kind Französisch lernen will:
Die Wahl, ob ein Kind den Französisch-Unterricht besuchen soll, müssen Sie als Eltern im 2. Schulhalbjahr der Klassenstufe 5 treffen. Wurde Französisch gewählt, ist dies verbindlich. Ein Wechsel des Wahlpflichtfaches ist nicht zulässig.

Wenn Ihr Kind kein Französisch lernen will:
Schüler:innen, die keinen Französisch-Unterricht in Klasse 6 besuchen, müssen ebenfalls ab Klasse 6 eines der beiden Wahlpflichtfächer („Alltag, Ernährung, Soziales“ oder „Technik“) besuchen. Die Wahl hierzu wird ebenfalls im 2. Schulhalbjahr der Klassenstufe 5 getroffen.

Französisch ist Voraussetzung für die dritte Fremdsprache Spanisch.